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Biologische Spuren

Biologische Spuren

 

Unter dem Sammelbegriff „biologische Spuren“ fasst man all jene Spuren zusammen, die Teile der DNA des Täters oder anderer Beteiligter an einem Kriminalfall enthalten. Durch eine DNA-Analyse von Zellrückständen am Tatort ist es so möglich, ein genetisches Profil des potentiellen Täters zu erstellen. Dabei ist dieses biologische Material so verlässlich wie ein fälschungssicherer Personalausweis, weshalb man auch vom „genetischen Fingerabdruck“ spricht. Kriminalistisch relevant sind zum Beispiel Blutspuren, einzelne Haare, Speichel- oder Spermaspuren, die bei Morddelikten, Vergewaltigungen oder Kindes-misshandlungen anfallen können.

 

Am Tatort

Dennoch ist es meist ein sehr großer Aufwand, biologischen Spuren nachzugehen um so Indizien und Beweise zu sammeln. Denn wenn der Kriminologe an den Tatort kommt, gibt es hier zunächst einmal Unmengen von biologischen Spuren, die alle vom Täter stammen könnten. Da jeder, der am Tatort arbeitet, auch eigene Spuren hinterlässt, ist verständlich, warum der Tatort immer weiträumig abgesperrt wird und die Kriminalpolizei mit akribischer Vorsicht und mit sterilen Werkzeugen sowie Gummihandschuhen arbeitet. Unbedingt muss eine Verfälschung oder Zerstörung der Spuren der Tat verhindert werden. Prinzipiell kann der Kriminologe eine vorgefundene Spur also selten direkt dem Täter zuordnen, da diese auch von zahlreichen anderen Personen stammen könnte: Besucher am Tatort vor der Tatzeit, das Opfer selbst, Zeugen, … sie alle hinterlassen ihre Spuren.


Weiterhin ist zu beachten, dass die Echtheit von Spuren zunächst einmal verifiziert werden muss. So ist nicht jeder rote Fleck am Boden gleich ein Blutfleck und es ist daher sinnvoll, zunächst in einem Schnelltest zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine biologische Tatspur handelt, bevor man die Probe in ein Labor schickt, um einen genetischen Fingerabdruck erstellen zu lassen. Ein Beispiel für einen solchen Blutnachweis wollten auch wir im Zuge unseres Projekts ausprobieren. Leider fehlte uns hierfür das benötigte Luminol, sodass uns die Durchführung nicht möglich war. Dennoch haben wir den Versuch mit auf diese Seite gestellt, auch wenn wir in diesem Fall natürlich nicht über unsere Erfahrungen berichten konnten. (Blutnachweis)


 

 

DNA-Analyse (Fragmentlängenanalyse)

Hat man nun schließlich am Tatort eine oder mehrere biologische Spuren gefunden, die mit großer Sicherheit vom Täter stammen, so werden Proben von diesen Spuren genommen und ins Labor gebracht. Hier findet dann auch die eigentliche DNA-Analyse statt: Die Proben vom Tatort und die Blutproben oder Abstriche der Verdächtigen werden dabei dem gleichen Verfahren unterzogen, um so anschließend den Täter überführen zu können. Am weitesten verbreitet ist heute das Verfahren der Fragmentlängenanalyse.

Zur Analyse reichen wenige Zellen aus, da das Probenmaterial vor der Untersuchung mithilfe der Polymerasekettenreaktion (PCR) vervielfältigt werden kann. Analysiert werden dann aber nicht, wie man zunächst vermuten könnte, die Bereiche des menschlichen Genoms, die für die Codierung der Proteine verantwortlich sind. Vielmehr greift man auf die zwischen den Genen liegenden Bereiche zurück, die 99,9% des menschlichen Genoms ausmachen aber größere Variationen als die Introns (Protein-codierenden-Bereiche) aufweisen. In den folgenden Schritten wird die vervielfältigte DNA durch Enzyme zerschnitten. Da die Spaltenzyme nur an ganz bestimmten Stellen der DNA angreifen können, entstehen so DNA-Fragmente, deren Längen bei unterschiedlichen Individuen mit großer Wahrscheinlichkeit variieren.

In einer anschließende Elektrophorese ist dann zu beobachten, dass die Fragmente aufgrund ihrer unterschiedlichen Länge und Ladung in dem Trägermaterial unterschiedlich weit wandern. So erhält man ein personenspezifisches „Strichmuster“, das man durch die Zugabe von radioaktiven Gensonden auf einem Film abbilden kann. Dabei weisen verwandte Personen in Abhängigkeit von ihrem Verwandtschaftsgrad ein ähnlicheres Restriktionsfragmentmuster auf, sodass man diese DNA-Tests auch bei Vaterschaftstests verwendet.


Untersucht man, wie bei der Fragmentlängenanalyse üblich, gleich 8 bis 15 unterschiedliche Stellen in der DNA, so liegt die Wahrscheinlichkeit, dass zwei un
terschiedliche Individuen den gleichen genetischen Fingerabdruck haben, bei weniger als 1: 1 Milliarde.

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  Hallo Wenke,
ich habe Ihre Nachricht erhalten und auch versucht darauf zu antworten. Mein Email-Programm sagt mir aber, dass Ihre Email-Adresse nicht erreichbar ist. Liegt vllt ein Tippfehler vor?
Gruß, Jan
 
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